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Service bei der METLOG Deutschland GmbH

Unsere Servicedienstleistungen erstrecken sich auf die Produkte, die in der Preisliste aufgeführt sind,
bei Bedarf oder Wunsch auch mit DKD Zertifikat. Bei gewünschter Kalibrierung für weitere Mess- und Prüfmittel, arbeiten wir mit kompetenten Partnern zusammen.

Bitte kontaktieren Sie uns!

Und noch auf ein Wort:

Kalibrierung ist nicht gleich Kalibrierung!

Im Zuge der Marktbeobachtungspflicht und der Produkthaftung machen wir als Hersteller
und Lieferant von Mess- und Prüftechnik für den Bereich des Krankenhauses und der Industrie
auf die
Problematik Kalibrierung und Justierung von Mess- und Prüfmitteln aufmerksam.

Kalibrierungen können entweder in einem innerbetrieblichen Kalibrierlabor, wie z.B. bei
METLOG Deutschland GmbH mit Rückführung auf Gebrauchs- oder Werksnormale, oder in
einem akkreditierten Kalibrierlabor mit Rückführung auf Bezugsnormale durchgeführt werden. In
letzterem Fall ist es  ratsam, sich vom Kalibrierlabor schriftlich bestätigen zu lassen, für welche
Messgrößen dieses akkreditiert ist oder man holt sich die notwendigen Informationen aus dem
Internet, u.a. bei www.ptb.de. So muss ein Kalibrierlabor, welches elektrische Sicherheitstester
kalibrierten kann, u. a. für die Messgrößen Gleichspannung, Gleichstromstärke,
Wechselspannung akkreditiert sein. Weitere Messgrößen für z.B. HF-Tester sind u.a. HF-Spannung,
für Infusionspumpen-Tester Volumendurchfluss usw.

Kalibrieren bedeutet, dass Abweichungen der Anzeige des Messgerätes vom richtigen Wert
der Messgrößen ermittelt werden. Dabei wird dem Gerät ein Objekt mit bekannten Maßen vorgelegt –
ein so genanntes Normal – und anschließend überprüft, ob das Messgerät diese bekannten Maße
anzeigt. Der bestandene Test wird in einem Kalibrierschein festgehalten, der entweder von
einem Werkskalibrierlabor ausgestellt sein kann oder bei einer z.B. DKD-Kalibrierung die DKD-Nummer
des akkreditierten Labors und alle ermittelten Messgrößen enthalten muss.

Werden bei der Kalibrierung nicht zulässige Abweichungen festgestellt, muss eine Justierung
vorgenommen werden, bei der hard- und softwaremäßige Eingriffe notwendig werden können.
Bei einer Werkskalibrierung des Herstellers ist eine Justierung selbstverständlich!

Eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte sicherheitstechnische Kontrolle mit nicht geeigneten
Mess- und Prüfeinrichtungen (§6, Abs. 4, Satz 3 des MPGs) kann im Schadensfall unter
Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Nicht nur der Prüfende, sondern auch der Betreiber
haftet in diesem Fall.
 

 

 

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