Kalibrierungen können
entweder in einem innerbetrieblichen Kalibrierlabor,
wie z.B. bei
METLOG Deutschland GmbH mit Rückführung
auf Gebrauchs- oder Werksnormale, oder in
einem
akkreditierten Kalibrierlabor mit Rückführung auf
Bezugsnormale durchgeführt werden. In
letzterem Fall
ist es ratsam, sich vom Kalibrierlabor
schriftlich bestätigen zu lassen, für welche
Messgrößen dieses akkreditiert ist oder man holt
sich die notwendigen Informationen aus dem
Internet, u.a. bei
www.ptb.de. So muss
ein Kalibrierlabor, welches elektrische
Sicherheitstester
kalibrierten kann, u. a. für die
Messgrößen Gleichspannung, Gleichstromstärke,
Wechselspannung akkreditiert sein. Weitere
Messgrößen für z.B. HF-Tester sind u.a. HF-Spannung,
für Infusionspumpen-Tester Volumendurchfluss usw.
Kalibrieren bedeutet,
dass Abweichungen der Anzeige des Messgerätes vom
richtigen Wert
der Messgrößen ermittelt werden.
Dabei wird dem Gerät ein Objekt mit bekannten Maßen
vorgelegt –
ein so genanntes Normal – und
anschließend überprüft, ob das Messgerät diese
bekannten Maße
anzeigt. Der bestandene Test wird in
einem Kalibrierschein festgehalten, der entweder von
einem Werkskalibrierlabor ausgestellt sein kann oder
bei einer z.B. DKD-Kalibrierung die DKD-Nummer
des
akkreditierten Labors und alle ermittelten
Messgrößen enthalten muss.
Werden bei der
Kalibrierung nicht zulässige Abweichungen
festgestellt, muss eine Justierung
vorgenommen
werden, bei der hard- und softwaremäßige Eingriffe
notwendig werden können.
Bei einer Werkskalibrierung
des Herstellers ist eine Justierung
selbstverständlich!
Eine nicht
ordnungsgemäß durchgeführte sicherheitstechnische
Kontrolle mit nicht geeigneten
Mess- und
Prüfeinrichtungen (§6, Abs. 4, Satz 3 des MPGs) kann
im Schadensfall unter
Umständen strafrechtlich
verfolgt werden. Nicht nur der Prüfende, sondern
auch der Betreiber
haftet in diesem Fall.